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Ich habe die Zulassung für alle Krankenkassen.

Für die einzelnen Kassen gelten unterschiedliche Regelungen:

Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassen- Chipkarte mit.

Gesetzliche Krankenkassen:
Sie bringen pro Quartal einen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder zahlen 10 €.  Spätesten nach fünf Gesprächen mit mir sollten Sie (mit meiner Unterstützung) bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenzusage für eine Psychotherapie nach den Psychotherapierichtlinien beantragen. Ich werde dazu dann einen Bericht an den ärztlichen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen schreiben.
Eine Richtlinienpsychotherapie kann als Kurzzeittherapie bis zu 25 Stunden dauern. Für eine Langzeittherapie können wir einen Antrag für 50 bis 100 Stunden stellen.

Private Kassen:
Bei Privatversicherten gelten abhängig von der Kasse und dem Versicherungsvertrag unterschiedliche Regelungen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen können. Die Rechnung stelle ich direkt an Sie und Sie können Sie dann die Rückzahlung des Betrages mit Ihrer Krankenkasse regeln. Gerne schreibe ich auch falls nötig für Ihre Kasse oder Behilfe einen Bericht, der an den Vertrauensarzt gerichtet ist.

In Ausnahmefällen kommt auch die Finanzierung z.B. über die Berufsgenossenschaft o.ä. in Frage.